Allgemeine Geschäftsbedingungen für workshops und
Trainings
Firmeninterne Seminare
Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer
und Aufenthaltskosten. In Anbetracht der notwendigen langfristigen
Seminarvorbereitungen und der damit verbundenen Terminbindung
bitte ich Sie, unsere Stornobedingungen zu beachten: Ab 8
Wochen vor dem vereinbarten Seminarbeginn verrechnen wir 25%
der Seminargebühr, ab 4 Wochen 50% und bei einem Rücktritt
innerhalb von 7 Werktagen werden 90% in Rechnung gestellt.
Anmeldung
Um die Effizienz der workshops zu gewährleisten, ist
die Teilnehmerzahl begrenzt. Um Ihnen Ihren gewünschten
Seminarplatz reservieren zu können, ersuchen wir Sie
um rechtzeitige Anmeldung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge
ihres Eintreffens berücksichtigt. Varbene Consulting
nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu seinen
Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail oder
persönlich) entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die
Rechnungslegung erfolgt spätestens 10 Werktage vor Beginn
des workshops.
Teilnehmerbeitrag
Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer
und Aufenthaltskosten. Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn
zu entrichten. Ihre Anmeldung wird mit der Übersendung
von Anmeldebestätigung und Rechnung für beide Seiten
verbindlich.Skonti können nicht in Abzug gebracht werden.
Teilzahlungen können vor Veranstaltungsbeginn vereinbart
werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung
ist eine Ermäßigung der Teilnehmerbeitrag nicht
vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen
werden. Sollte ein Teilnehmer am Veranstaltungsbesuch verhindert
sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
(lt. Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen,
die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % verrechnet
werden. Bei Stornierungen von weniger als 4 Tage vor der Veranstaltung
bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig,
dies gilt auch dann, wenn Ratenzahlungen vereinbart wurden.
Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer ein
der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird,
der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet.
Rücktrittsrecht
Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, insbesondere
also telefonisch, per Fax, eMail oder Internet (eShop), steht
dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches
Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen
7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet
ab Vertragsschluss zu. Dies gilt nicht für Seminare/Kurse,
die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss
beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn
die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet
wird.
Trainingszeiten
Der este Trainingstag beginnt um 9.30 und endet um 17.00 Uhr,
falls nicht in der Kursbeschreibung anders angegeben. Die
genauen Zeiten für alle anderen Kurstage vereinbart der
Trainer im Rahmen des Kurses mit den Teilnehmern.
Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Varbene Consulting behält sich vor, auch ohne Angabe
von Gründen, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch
auszuschließen.
Die Arbeitsunterlagen
In den Seminar- und Kursbeiträgen sind grundsätzlich
die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich
etwas anderes bekannt gegeben wird.
Die Teilnahmebestätigung
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens
75 % der Veranstaltung besucht haben.
Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer
Mindestteilnehmerzahl ab. Varbene Consulting muss sich Änderungen
von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten
sowie eventuelle Absagen vorbehalten. Die Teilnehmer/innen
werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Ansprüche gegenüber varbene consulting sind daraus
nicht abzuleiten.
Veranstaltungsabsage
Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen
abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung
von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Ein
weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, zB
Fahrtkosten, Verdienstentgang etc.
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainers/in
oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen besteht kein
Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Haftung
Aus der Anwendung der bei bei unseren Trainings erworbenen
Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber
Varbene Consulting geltend gemacht werden. Die von uns zur
Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt
werden
Datenschutz
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich
behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
und dienen ausschließlich internen Zwecken zur gezielten
Kundeninformation.
Schadenersatz
Varbene Consulting haftet dem Auftraggeber für Schäden
ausgenommen für Personenschäden - nur im
Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Dies gilt sinngemäß auch für Schäden,
die auf Varbene Consulting beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur
innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger,
spätestens aber innerhalb von drei Jahren nachd em anspruchsbegründenden
Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber
hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf
ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen
ist. Sofern Varbene Consulting das Werk unter Zuhilfenahme
Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs-
und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten
entstehen, tritt Varbene Consulting diese Ansprüche an
den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem
Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Varbene
Consulting ist ausschließlich österreichisches
Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Varbene Consulting. Als
Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Varbene
Consulting und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das
für Varbene Consulting örtlich und sachlich zuständige
österreichische Gericht vereinbart. Varbene Consulting
ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden
zuständiges Gericht anzurufen.
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